Dienstunfälle melden
Es hat sich gezeigt, dass von Schulen oder auch von den betroffenen Kolleg:innen Dienstunfälle bisweilen nicht gemeldet werden. Im sonderpädagogischen Bereich ist das besonders häufig der Fall.
Warum sollte man einen Dienstunfall melden, wenn man gar nicht ins Krankenhaus musste?
Weil die Verletzung unter Umständen Spätfolgen haben kann. Durch die Meldung ist der Vorfall und die Verletzung dokumentiert. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass es sich nur dann um einen Dienstunfall handelt, wenn eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, eine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist oder eine unmittelbare Dienstunfähigkeit folgt. Es braucht keine ärztliche Bestätigung!
Ein Dienstunfall ist jede Verletzung, die die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit unserer Berufsausübung als Lehrer:innen passiert. Das schließt den Weg von und zur Schule und auch Verletzungen durch Kinder ein.
Was wenn die Schulleitung sich Zurückhaltung bei der Meldung von Verletzungen durch Kinder wünscht?
Der Schulleitung obliegt es nicht zu beurteilen, ob ein Dienstunfall vorliegt. Das beurteilen in unserem Fall die Konsiliarärzte der LKUF. Dabei wird unter
anderem betrachtet, ob Vorverletzungen vorliegen und wenn ja, ob diese durch Dienstunfall verursacht worden sind.
Außerdem sind auch zunächst ungefährlich scheinende Verletzung durch Beißen, Kratzen oder Zwicken wert dokumentiert zu werden (Fotos machen). Zur Wahrung etwaiger
späterer Ansprüche sollte über jeden Unfall, jede Verletzung in Zusammenhang mit der Dienstverrichtung eine Meldung erfolgen.
Daher empfehlen wir dringend,
jeden Dienstunfall unverzüglich der Schulleitung bzw. bei einem Unfall der Schulleiterin oder des Schulleiters der Bildungsregion zu melden.
die Richtigkeit der Angaben auf dem Unfallbericht von der Schulleitung oder der Bildungsregion mit Ort, Datum, Stampiglie und eigenhändiger Unterschrift bestätigen zu lassen.
Die LKUF akzeptiert die Meldung innerhalb von 14 Tagen
