Quereinstieg und Sonderverträge

 

Lehrkräfte mit noch nicht abgeschlossenem Bachelor oder Master, fachnahen oder fachfremden Studien und Lehrgängen, Lehrpersonen mit oder ohne Matura, Quereinsteiger:innen aller Altersgruppen, Ausbildungen und beruflichen Lebensläufen machen den Background unserer Konferenzzimmer ziemlich verschieden.

 

Wir möchten hier einen kurzen Überblick über Sonderverträge und Quereinstieg bieten – als Information für junge Lehrkräfte, oder auch für ältere, im Dienst stehende Lehrpersonen, die gerne wissen wollen, wie es um die vertraglichen Grundsätze für viele der dienstjüngeren Kolleg:innen steht.

 

Grundsätzliches

 

Jeder kann sich für eine ausgeschriebene Stelle bewerben, die Schulleitung und letztendlich die Bildungsdirektion entscheiden, ob Vorqualifikation und Berufserfahrungszeiten passen.

 

Generell haben Lehrkräfte mit Sonderverträgen und mit normalen Dienstverträgen das gleiche Anforderungsprofil in der Schule – man kann auch Klassenvorstand sein.

 

Beide Vertragsformen sind maximal 5 Jahre lang befristet, anschließend erfolgt eine unbefristete Anstellung.

 

Im Dienstvertrag sind alle Informationen zu Vertragsart, Befristung, Abschläge, … zu finden.

 

Details zum Sondervertrag

 

Sonderverträge werden ausgestellt, wenn kein geeignetes Lehrpersonal zur Verfügung steht.

Seit dem Schuljahr 2019/20 sind alle Sonderverträge im neuen Dienstrecht pD.

Je nach Vorbildung gibt es Abschläge von bis zu 30% je nach Vorbildung und geltender Richtlinie. Es gibt allerdings auch alte Sonderverträge im alten Dienstrecht.

 

Eine Induktionsphase gibt es auch bei Sonderverträgen, es muss je nach Vorbildung eine pädagogische Grundausbildung im Umfang von bis zu 90 ECTS gemacht werden.

 

Die Lohnabschläge bleiben auch bei abgeschlossener pädagogischer Grundausbildung erhalten!

 

In der Induktionsphase sind 80 Unterrichtseinheiten, anstatt der üblichen 40 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.

 

Lehramtsstudent:innen, die weniger als 120 ECTS absolviert haben, erhalten einen Sondervertrag.

 

Quereinstieg

 

Quereinstieg ist seit 2022 in den pädagogischen Dienst pD derzeit nur in Mittelschule oder Polytechnischer Schule möglich.

 

Voraussetzung sind ein geeignetes/facheinschlägiges Studium von mindestens 180 ECTS (Bachelorniveau) und ein Nachweis einer einschlägigen 3jährigen Berufserfahrung, bei Mangelfächern sind es nur 1,5 Jahre. Bei Kolleg:innen mit nichtdeutscher Muttersprache zusätzlich das Deutsch C1 Zertifikat.

 

Zertifizierung über das BMBWF für ein selbstgewähltes Fach, in diesem wird der Hochschullehrgang innerhalb von 5 bzw. 8 Jahren ab der Anstellung in der Schule absolviert. Die Zertifizierungskommission entscheidet, ob man mit seinem vorher abgelegten Studium in diesem Fach unterrichten kann.

 

Besuch des Hochschullehrganges Quereinstieg im Umfang von 60 oder 90 ECTS, je nach vorherigem Bachelor- oder Masterabschluss innerhalb von 5 bzw. 8 Jahren.

 

Man erhält sofort einen regulären Dienstvertrag im pD ohne Abschläge.

 

Eine Zertifizierung für den Quereinstieg aus dem alten Dienstrecht heraus, egal ob Regelvertrag oder Sondervertrag, gibt es nicht.

 

Dies sind die grundlegendsten Infos zu Sonderverträgen und Quereinstieg. Ergänzend muss gesagt werden, dass es im Pflichtschulbereich je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt, beispielsweise was als Mangelfach gilt.

 

Nice to know: Anrechenbare Vordienstzeiten sind ebenfalls ein Thema, das hier hereinspielt, aber an anderer Stelle betrachtet werden wird.

 

Solltest du Fragen zu deinem Dienstvertrag/Sondervertrag haben oder etwas unklar sein, nimm bitte Kontakt mit uns auf, bevor du die Kreide ins Korn wirfst!

 

Fragen - die sicher auftauchen - am besten im Gespräch mit unseren kompetenten Personalvertreter:innen klären! Schreibe zum Beispiel p.novak@eduhi.at.