Als Lehrerinnen und Lehrer haben wir neben unseren Dienstpflichten auch viele Rechte, die aber leider nicht immer so wahrgenommen werden bzw. auf die nicht immer so Rücksicht genommen wird, wie es eigentlich sein sollte. Wir Personalvertreter:innen unterstützen euch dabei, dass ihr zu euren Rechten kommt!
Es gibt sie, diese Tage. Diese Tage, an denen das Aufstehen schwerfällt, die Nächte, in denen man kaum in den Schlaf findet. Es rattert im Hirn und es fällt schwer, aus diesem Teufelskreis auszubrechen. Aus eigener Erfahrung und aus Erzählungen von Kolleg:innen kennt man sie, eine der Nebenwirkungen unseres Berufs. Oder in den Wintermonaten. In jeder Klasse sitzen 10 hustende Kinder oder Nieser:innen, oft genug auch zeitgleich. Und dann weiß man es schon: Lange dauert es bei mir auch nicht mehr. Der Blick auf den Supplierplan zeigt, dass schon 4 Kolleg:innen dem Rotz zum Opfer gefallen sind. Soll ich mich jetzt auch noch krank-melden? Was ist mit den armen Mitstreiter:innen, die dann für mich auch noch supplieren müssen?
Diese und weitere Fragen zum Thema Gesundheit im Lehrberuf stellen sich uns allen. Manchen des Öfteren, manchen eher seltener. Was wir aber alle nicht vergessen dürfen, ist, dass wir unsere Werkzeuge schützen und hegen und pflegen sollten. Was hilft es einem Kind, wenn eine quasi dauerverkühlte Lehrkraft mit krächzender Stimme am Lehrertisch Platz nimmt? Wozu eine völlig überlastete Lehrerin, die, vom Schlafmangel geplagt, mit dicken Augenrändern vor der Klasse steht? Wir müssen auf uns achten. Noch dazu ist es wohl wenig zielführend, wenn man selber seine Viren weiter in der Schule/im Kollegium verteilt und andere ansteckt. Nur ein fitter Lehrer ist guter Lehrer, nur eine ausgeruhte Lehrerin kann auf die verschiedenen Bedürfnisse ihrer Kinder eingehen. Darum unser Aufruf: Schau auf dich!
Beim Thema eigener Nachwuchs stoßen wir auf ein weiteres Recht, nicht nur für Männer interessant, sondern auch für unsere Partnerinnen. Wir haben ein Recht auf einen sogenannten Papamonat und den damit verbundenen Familienzeitbonus. Jeder Familie steht das Recht zu, dass der Vater bzw. der 2. Elternteil innerhalb des Beschäftigungsverbots der Mutter ein Monat die Kennenlernphase eines Neugeborenen hautnah miterleben kann und darf. In dieser Zeit gilt das Recht auf Familienzeitbonus.
Auch bei Krankheit oder Unfall in der Familie (Kinder oder Angehöriger im gemeinsamen Haushalt) haben wir das Recht, eine Pflegefreistellung im Ausmaß unserer aktuellen Unterrichtsverpflichtung in Anspruch zu nehmen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann eine zusätzliche Woche gewährt werden. Achtung, dieser Anspruch ist unabhängig von der Anzahl der Kinder!
Weiters haben wir in mehreren Fällen Anspruch auf Sonderurlaub - siehe Sonderurlaubserlass.
Zur Abrundung des Themas möchte ich dann noch auf einen, für manche vielleicht etwas spezielleren Sachverhalt hinweisen. Und zwar geht es um die Nachbesetzung von Leiter:innen. Laut Gesetz (Bildungsreformgesetz §207) gilt, dass eine Ausschreibung einer Leiterstelle innerhalb von 3 Monaten nach Freiwerden des Postens stattzufinden hat. Ausnahmen davon: „…(Die Nachbesetzung) kann für einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren aufgeschoben werden, wenn die Einbeziehung der Schule in einen Schulcluster oder eine andere wesentliche organisatorische Maßnahme in Aussicht genommen ist.“ Oder „...wenn aus besonderen Gründen eine Leiterin oder ein Leiter mit ihrer oder seiner Zustimmung zusätzlich mit der Leitung einer oder zwei weiterer Schulen betraut wird.“ Nun ist es aber so, dass in Oberösterreich aktuell zu viele Schulen betraut sind, teilweise schon jahrelang. Dabei wäre das Gesetz hier ziemlich eindeutig, sinngemäß: Leiterstellen sind so zeitgerecht auszuschreiben, dass sie nach Möglichkeit zum Zeitpunkt des Freiwerdens besetzt werden können. Warum und wieso das nicht geschieht, sei dahingestellt oder jedermanns und jederfraus Phantasie überlassen. Fakt ist: Das Land OÖ – als ausführendes Organ die Bildungsdirektion – hält sich hier nicht an die rechtlichen Vorgaben.
Viele dieser Dienstrechte stehen uns als Lehrer:innen zu, unabhängig von der Situation am Schulstandort. All diese Gesetze dienen dem Schutz und der Qualitätssicherung unseres Bildungssystems, unabhängig davon, ob Ausschreibungen und Hearings Geld und Ressourcen kosten.
Wir als Personalvertreter:innen der ÖLI-UG sehen es als unsere Aufgabe, wie im Personalvertretungsgesetz beschrieben, zu handeln: „Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.“
Abschließend möchte ich noch auf etwas hinweisen: Es soll ja in unserem Beruf auch manchmal passieren, dass wir Probleme, Differenzen oder Konflikte mit unseren Vorgesetzten haben. Diese können sehr vielfältig ausfallen. Ob es nun die ominösen “Statt-Stunden” sind, die anfallen, wenn eine Klasse auf Projekt- oder Sportwoche ist oder ob es ein nicht genehmigter Sonderurlaub, eine miese Suppliereinteilung oder eine Lehrfächerverteilung, die hinten und vorne nicht passt, ist: All dies passiert oft genug – absichtlich oder aus anderen Gründen. Als Lehrer oder Lehrerin sollten wir, wenn das Gespräch mit der Leitung nichts bringt, die Personalvertretung einschalten bzw. uns informieren, wie denn das jetzt gesetzlich geregelt ist.
Unangenehm wird die Geschichte dann, wenn die Personalvertretung der eigene Chef oder die Chefin ist, die ja in dem Fall der Kern des Problems sind. Dies soll jetzt auf keinen Fall heißen, dass unsere Vorgesetzten immer der Kern des Problems sind und schon gar nicht soll es heißen, dass Direktoren und Direktorinnen ständig Fehler machen, die wir ausbaden müssen. Nein, es soll auf einen Interessenskonflikt hinweisen. Mein Chef oder meine Chefin kann und soll nicht mein Personalvertreter oder meine Personalvertreterin sein. Natürlich brauchen Leiterinnen und Leiter genauso jemand, an den sie sich wenden können, wenn sie rechtliche Auskünfte brauchen oder selber Probleme mit ihren nächsten Vorgesetzten in der Bildungsdirektion haben. Darum auch unsere Forderung nach einer eigenen Personalvertretung für Leiterinnen und Leiter!
Alle haben das Recht auf eine ehrliche, vertrauliche und kompetente Personalvertretung. Dafür stehen wir als ÖLI-UG. In jedem Schulbezirk findest du einen Unabhängigen Personalvertreter, eine Unabhängige Personalvertreterin. Auf Landesebene stehen dir Renate Brunnbauer und Christoph Keil jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!
zusammengefasst von Christoph Keil