Am 7.9. haben wir folgendes Email geschrieben. Die Forderung nach Gleichstellung mit den Bundeslehrer*innen bzgl. Schutz der Risikogruppen konnte verwirklicht werden.
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrte Frau Bildungslandesrätin!
Sehr geehrter Herr Bildungsdirektor!
Betrifft:
Forderung nach Gleichbehandlung von Landeslehrpersonen mit BundeslehrpersonenLandeslehrpersonen und Risikogruppen
Liebe Verantwortliche für die oberösterreichischen Schulen,
wir möchten als Lehrervertretung darauf hinweisen, dass die Regelungen, die das BMBWF im Konzept „Schule imHerbst“ verlautbart hat, den derzeitigen Stand der Wissenschaft sehr gut widerspiegelt.
Unsere Forderungen und Empfehlungen bezüglich der Anpassungen der Hygienemaßnahmen und des Schutzes von vulnerablenPersonengruppen sehen wir insofern verwirklicht, dass einerseits der Schulbetrieb an pragmatische handhabbare Hygienekonzepte gekoppelt ist und anderseits die drei Risikogruppen, das sind Zugehörige zur COVID-19-Risikogruppe, Lehrkräfte, die Angehörigen einer COVID-19-Risikogruppe im Haushalt leben und Lehrkräfte mitpsychischer Belastung, sich vom Präsenzunterricht befreien lassen können.
Wir denken, der Dienstgeber kommtgerade dadurch seiner Verpflichtung gemäߧ3 B-BSG nach. Hierdurch steht es der jeweiligen Lehrperson frei, das individuelle Erkrankungsrisiko selbständig einzuschätzen und zu reduzieren, wenn sich die eine oder andere Maßnahme am Schulstandort nicht umsetzen lässt. Auch die Klagerisiken wegen Amtshaftung werden so reduziert, schließlich trifft den Dienstgeber beim Bediensteten-Schutz durch das BSG auch eine Garantenstellung. Wir hoffen, dass es nicht wieder zu einer unterschiedlichen Handhabung bzgl. des Einsatzes vulnerabler Landeslehrerpersonen zum Präsenzdienst an den Schulen im Gegensatz zu den Bundeslehrpersonen kommt. Dies wäre aus Sicht der unabhängigen Lehrergewerkschaft eine nicht zu tolerierende Ungleichbehandlung.
Wir fordern eine Übernahme der Regelungen für die drei Risikogruppen auch für die Landeslehrpersonen und eine Gleichbehandlung mit den Bundeslehrpersonen. Infizieren sich Lehrpersonen in Schulen und erfolgt einer Weitergabe an im selben Haushalt lebende vulnerable Personengruppen, muss auch die Gewerkschaft aktiv werden und in jenen Fällen eine Amtshaftungsklage prüfen, wodurch schwere Covid-19-Krankheitsverläufe Langzeitfolgen wahrscheinlich sind. Das wollen wir aber vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Brunnbauer (ÖLI-UG, APS OÖ), r.brunnbauer@kuli.net, 0699 10208202
Peter Novak (Vors.kuli-UG, APS OÖ), p.novak@eduhi.at,0699 10105199