Relativ rasch wurden die Herbstferien bundesweit eingeführt. Im Schuljahr 2020/21 ist es so weit!
Wie die Regelung funktioniert, haben unser Kolleg*innen der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft (UBG) übersichtlich dargestellt.
Wie funktioniert die Regelung?
Grundsätzlich fallen der Oster- und Pfingstdienstag als freie Schultage weg, weiters müssen (je nach Jahr unterschiedlich) schulautonome Tage für die Herbstferien verwendet werden. Nächstes Schuljahr braucht es 4 Tage für die Herbstferien zwischen dem 24.10. und 2.11.: somit müssen die schulautonomen 2 Tage herangezogen werden. Sollten weniger Tage für eine schulfreie Herbstwoche benötigt werden, darf die Schule diesen freigewordenen Tag wie bisher verwenden.